Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von inncomo durch Unternehmer.
Stand: 24.10.2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen WM-Ostalb – Werbe Medien Ostalb („Anbieter“) und Kunden über die Nutzung der Software inncomo.
- inncomo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter nicht.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistung
- Der Anbieter stellt inncomo als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht übertragbare Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Eine Überlassung der Software selbst findet nicht statt.
- Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Plan und den für den Betrieb aktivierten Modulen, wie in der Leistungsbeschreibung auf /funktionen und /preise dargestellt. Geschuldet sind die dort aufgeführten Module.
- inncomo unterstützt den Kunden bei der Erstellung ordnungsgemäßer Belege. Die steuer- und handelsrechtliche Verantwortung für seine Buchführung, Belege und deren Aufbewahrung bleibt beim Kunden.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde nach der Registrierung einen Betrieb anlegt und dabei diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag akzeptiert. Der Anbieter speichert Zeitpunkt und Version der akzeptierten Dokumente. Für bezahlte Pläne kommt der Vertrag mit Abschluss der Buchung zustande.
§ 4 Beta-Phase
- Während der Beta-Phase stellt der Anbieter inncomo unentgeltlich zur Verfügung.
- In der Beta-Phase besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder einen bestimmten Funktionsumfang (kein Service Level Agreement). Funktionen können sich ändern, eingeschränkt oder entfernt werden.
- Der Anbieter kann die Beta-Phase mit einer Frist von vier Wochen in Textform beenden. Der Kunde kann dann einen bezahlten Plan buchen oder seine Daten nach § 8 exportieren. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur durch eine eigene Buchung des Kunden.
- Für unentgeltliche Leistungen haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den übrigen Fällen des § 10 Abs. 1.
§ 4a Testphase
- Neue Kunden können inncomo 30 Tage lang unentgeltlich im Umfang des Plans Professional testen („Testphase“). Für die Testphase werden keine Zahlungsdaten erfasst.
- Die Testphase endet automatisch mit Ablauf der 30 Tage. Sie geht nicht von selbst in einen bezahlten Plan über; ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur durch eine eigene Buchung des Kunden nach § 5. Ohne Buchung entstehen keine Kosten.
- Nach Ende der Testphase bleiben die Daten des Kunden erhalten. Bis zur Buchung eines Plans stehen nur die Kernmodule zur Verfügung; der Export nach § 8 bleibt jederzeit möglich. Der Anbieter kann die Testphase im Einzelfall verlängern.
- Für die Testphase gelten § 4 Abs. 2 und 4 entsprechend.
§ 5 Bezahlte Pläne
- Es gelten die bei Buchung angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und gültiger USt-IdNr. gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
- Die Abrechnung erfolgt je nach gewählter Zahlweise monatlich oder jährlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Vertrag verlängert sich jeweils um den Abrechnungszeitraum, wenn er nicht bis zu dessen Ende gekündigt wird.
- Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
- Zielverfügbarkeit für bezahlte Pläne: 99,5 % im Monatsmittel, ohne angekündigte Wartungsfenster.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Rollen nach dem Grundsatz der geringsten Berechtigung und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich, insbesondere für Einwilligungen seiner Kunden zur Werbung und für die Information seiner Beschäftigten über die Zeiterfassung.
- Der Kunde nutzt die Software nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zum Versand unerwünschter Werbung und nicht für Angriffe auf die Infrastruktur.
§ 7 Daten und Auftragsverarbeitung
Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben Daten des Kunden. Soweit der Anbieter dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag als Bestandteil dieses Vertrags. Der Anbieter nutzt die Daten des Kunden nicht für eigene Zwecke.
§ 8 Laufzeit, Kündigung, Datenexport und Anbieterwechsel
- Beide Seiten können zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, während der Beta und der Testphase jederzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren. Danach löscht der Anbieter die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Anbieters entgegensteht.
- Wechselt der Kunde zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur, unterstützt der Anbieter ihn nach Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Die Kündigungsfrist für einen Wechsel beträgt höchstens zwei Monate, die Übergangsfrist für den Export 30 Tage. Für den Wechsel fallen keine Wechselentgelte an.
- Exportformate: Alle Daten des Betriebs als JSON-Datei über Einstellungen → Datenschutz, Rechnungen zusätzlich als XRechnung (XML). Ablauf: Export anfordern, Datei herunterladen, danach das Konto kündigen.
§ 9 Mängel
Für Mängel bezahlter Pläne gelten die mietrechtlichen Vorschriften. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
§ 10 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Anbieter zu ihrer Wiederherstellung erforderlich ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.