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Software für Abbruch- und Rückbau­betriebe

Im Rückbau sind Nachweise Pflicht: Sachkunde nach TRGS 519 für Asbest, Entsorgungsnachweise, Fotos vom Zustand. inncomo legt diese Unterlagen in den Dokumenten zum Projekt ab, dokumentiert die Arbeit im Rapport und behält Maschinen und Fahrzeuge mit ihren Terminen im Blick.

Empfohlene Module für Abbruch und Rückbau

inncomo schlägt diese 9 Module vor, wenn Sie das Gewerk in den Einstellungen wählen. Jedes bleibt frei schaltbar. Immer dabei sind Übersicht, Kunden, Katalog, Einstellungen und Änderungsprotokoll.

  • Starter

    Projekte

    Aufträge mit Status, Baustellenadresse, Team und Auftragssumme.

  • Starter

    Zeiterfassung

    Stempeluhr und Zeiteinträge pro Projekt. Monteure sehen nur ihre eigenen Zeiten.

  • Starter

    Rapporte

    Digitaler Arbeitsrapport mit Fotos und Kundenunterschrift.

  • Professional

    Bauabnahme

    Abnahme nach §640 BGB mit Mängeln und Gewährleistungsfrist.

  • Professional

    Einsatzplanung

    Kalender für Monteure mit Doppelbuchungsprüfung.

  • Starter

    Aufgaben & Kundenakte

    Notizen und Vorgänge am Kunden, Wiedervorlagen und Aufgaben für das Team.

  • Professional

    Fuhrpark

    Fahrzeuge mit HU- und Inspektionsterminen, Fahrtenbuch nach den Anforderungen des Finanzamts.

  • Professional

    Werkzeug & Maschinen

    Inventar mit Ausgabe, Rücknahme, „Wer hat was?“ und Prüfterminen nach DGUV V3.

  • Starter

    Dokumente

    Ablage für Pläne, Verträge, Fotos und Zertifikate – mit Ordnern, Suche und Bezug zu Kunde oder Projekt.

Kammer, Register und Nachweise

Kein Handwerk im Sinne der HwO: Mitglied der Industrie- und Handelskammer.

Übliche Eintragungen und Nachweise für Abbruch und Rückbau
Eintragung oder NachweisBefristet
IHK-MitgliedschaftPflichtmitgliedschaft für Gewerbe außerhalb der Handwerksordnung.nein
GewerbeanmeldungGewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.nein
Sachkunde Asbest (TRGS 519)Sachkundenachweis nach TRGS 519 für Arbeiten mit Asbest; muss regelmäßig aufgefrischt werden.ja
Entsorgungsfachbetrieb / Beförderungserlaubnis AbfallZertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. Erlaubnis zur Beförderung von Abfällen.ja
BetriebshaftpflichtversicherungBetriebshaftpflichtversicherung, von vielen Auftraggebern verlangt.ja

In inncomo hinterlegen Sie jede Eintragung mit Nummer, ausstellender Stelle und, falls befristet, dem Ablaufdatum. Die Einordnung ist ein Vorschlag nach der Handwerksordnung. Maßgeblich ist, wie Ihr Betrieb bei Kammer und Gewerbeamt eingetragen ist.

Weitere Gewerke: Bauhauptgewerbe

Häufige Fragen: Abbruch und Rückbau

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