Software für Tischlereien und Schreinereien
Tischler und Schreiner fertigen vieles als Einzelstück: Küchen, Treppen, Möbel, Fenster. Ob ein Auftrag sich gelohnt hat, zeigt erst die Nachkalkulation aus Werkstatt- und Montagestunden, Plattenmaterial und Beschlägen. inncomo bucht all das auf das Projekt und stellt es dem Angebotspreis gegenüber.
Empfohlene Module für Tischler / Schreiner
inncomo schlägt diese 9 Module vor, wenn Sie das Gewerk in den Einstellungen wählen. Jedes bleibt frei schaltbar. Immer dabei sind Übersicht, Kunden, Katalog, Einstellungen und Änderungsprotokoll.
- Starter
Projekte
Aufträge mit Status, Baustellenadresse, Team und Auftragssumme.
- Starter
Zeiterfassung
Stempeluhr und Zeiteinträge pro Projekt. Monteure sehen nur ihre eigenen Zeiten.
- Starter
Rapporte
Digitaler Arbeitsrapport mit Fotos und Kundenunterschrift.
- Professional
Bauabnahme
Abnahme nach §640 BGB mit Mängeln und Gewährleistungsfrist.
- Professional
Einsatzplanung
Kalender für Monteure mit Doppelbuchungsprüfung.
- Starter
Aufgaben & Kundenakte
Notizen und Vorgänge am Kunden, Wiedervorlagen und Aufgaben für das Team.
- Professional
Einkauf
Lieferanten und Nachunternehmer, Bestellungen, Wareneingang, Bestellvorschlag, Großhändler-Anbindung mit DATANORM-Import und IDS-Connect-Warenkorb.
- Professional
Lager & Material
Lagerorte, Bestände, Materialbuchungen auf Projekte.
- Professional
Werkzeug & Maschinen
Inventar mit Ausgabe, Rücknahme, „Wer hat was?“ und Prüfterminen nach DGUV V3.
Kammer, Register und Nachweise
Zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A HwO): Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für den Betrieb.
| Eintragung oder Nachweis | Befristet |
|---|---|
| Eintragung in die HandwerksrolleVoraussetzung für ein zulassungspflichtiges Handwerk; die Betriebsnummer lässt sich in inncomo hinterlegen. | nein |
| GewerbeanmeldungGewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. | nein |
| BetriebshaftpflichtversicherungBetriebshaftpflichtversicherung, von vielen Auftraggebern verlangt. | ja |
In inncomo hinterlegen Sie jede Eintragung mit Nummer, ausstellender Stelle und, falls befristet, dem Ablaufdatum. Die Einordnung ist ein Vorschlag nach der Handwerksordnung. Maßgeblich ist, wie Ihr Betrieb bei Kammer und Gewerbeamt eingetragen ist.